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Streitbehandlungsgegenstand

ID
15323
Bezeichnung
Streitbehandlungsgegenstand
Beschreibung
Der Begriff wurde von Breidenbach verwendet und gegen den Streitentscheidungsgegenstand abgegrenzt. Der Streitentscheidungsgegenstand betrifft das gegebenenfalls nachgelagerte Gerichtsverfahren, und geht in den Streitgegenstand über. Der Streitbehandlungsgegenstand bezieht sich auf eine möglichst vielen Aspekten gerecht werdende Konfliktbeilegung.
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