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Streitentscheidungsgegenstand

ID
15322
Bezeichnung
Streitentscheidungsgegenstand
Beschreibung
Der Begriff wurde von Breidenbach verwendet und gegen den Streitbehandlungsgegenstand abgegrenzt. Der Streitentscheidungsgegenstand betrifft das gegebenenfalls nachgelagerte Gerichtsverfahren, und geht in den Streitgegenstand über. Der Streitbehandlungsgegenstand bezieht sich auf eine möglichst vielen Aspekten gerecht werdende Konfliktbeilegung.
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Verfahrenstyp