- ID
- 15322
- Bezeichnung
- Streitentscheidungsgegenstand
- Beschreibung
- Der Begriff wurde von Breidenbach verwendet und gegen den Streitbehandlungsgegenstand abgegrenzt. Der Streitentscheidungsgegenstand betrifft das gegebenenfalls nachgelagerte Gerichtsverfahren, und geht in den Streitgegenstand über. Der Streitbehandlungsgegenstand bezieht sich auf eine möglichst vielen Aspekten gerecht werdende Konfliktbeilegung.
- Premium
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- Verfahrenstyp
Das Originaldokument ist zu finden unter
https://wiki-to-yes.org/item15322-Streitentscheidungsgegenstand