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Einbeziehung der Kinder

ID
Beispiel 14922
Bezeichnung
Einbeziehung der Kinder
Beispiel
Es geht um den Streit über den Umgang und den Aufenthaltsort einer schon 17 jährigen Tochter. Die Eltern einigen sich. Der Vater bittet den Mediator im Nachgang auch eine "Mediation" mit dem Kind durchzuführen. Der Mediator versteht den Sinn dieser Bitte nicht ganz. Die Umgangsfrage war doch geklärt. Er vermutete, dass es dem Vater darum ging, die Entscheidung der Eltern noch zu seinen Gunsten zu beeinflussen. Der Mediator sagte, dass er zwar mit der Tochter reden könne, dass er aber in keinem Fall für die eine oder andere Seite argumentieren werde und dass er auch in dem Gespräch lösungsoffen sei. Als die Tochter zu einem Einzelgespräch erschien, stellte es sich heraus, dass sie von dem Streit der Eltern total genervt war und dass sie sich kaum dagegen wehren könne, weil sie die Eltern immer wieder in ihren Streit hineinzögen. Der Mediator erläuterte die Umgangsregelung, die die Eltern gefunden haben, was für die Tochter ok war. Dann erklärte er das Konfliktgefüge und die Beziehungsebenen. Er erklärte den Unterschied zwischen der Paarebene und der Elternebene und sagte: Streit auf der Paarebene geht Dich nichts an. Da kannst Du den Eltern sagen, macht Euren Mist alleine. Das ist Euer Problem. Streit auf der Elternebene geht Dich sehr viel an. Das solltest Du zuhören und mitreden. Die Tochter war unglaublich dankbar, dass sie jetzt ein Werkzeug hatte, sich aus dem Konflikt der Eltern herauszunehmen. Die Lage hat sich im weiteren Verlauf der Geschichte völlig entspannt.
Fundstelle
Kindschaftssachen
Zuordnung
Fall
Schule
Schlagworte
kindeseinbeziehung   
Gewichtung
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