Informationslücken aufdecken
- ID
- Aufgabe 14685
- Bezeichnung
- Informationslücken aufdecken
- Beschreibung
- Der Grundsatz der Informiertheit erwartet, dass die Parteien die Entscheidung in Kenntnis der Sach- (und Motivations-) treffen können. Der Mediator muss die Angaben der Parteien also auf Flüssigkeit prüfen und überlegen, ob alle Informationen zur Entscheidungsfindung berücksichtigt wurden. Er muss gegebenenfalls auf Informationslücken hinweisen. Er ist jedoch nicht verpflichtet sie zu schließen
- Verwendung
- bedarfsabhängig
- Relevanz
- erforderlich
- Zuordnung
- integrierte Mediation
- Fundstelle
- Informationen
- Rechtsquelle
- MediationsG §2 - Verfahren
- Schlagworte