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Informationslücken aufdecken

ID
Aufgabe 14685
Bezeichnung
Informationslücken aufdecken
Beschreibung
Der Grundsatz der Informiertheit erwartet, dass die Parteien die Entscheidung in Kenntnis der Sach- (und Motivations-) treffen können. Der Mediator muss die Angaben der Parteien also auf Flüssigkeit prüfen und überlegen, ob alle Informationen zur Entscheidungsfindung berücksichtigt wurden. Er muss gegebenenfalls auf Informationslücken hinweisen. Er ist jedoch nicht verpflichtet sie zu schließen
Verwendung
bedarfsabhängig
Relevanz
erforderlich
Zuordnung
integrierte Mediation
Fundstelle
Informationen
Rechtsquelle
MediationsG §2 - Verfahren
Schlagworte