Kläger und Beklagter als soziale Gruppe
- ID
- Beispiel 14616
- Bezeichnung
- Kläger und Beklagter als soziale Gruppe
- Beispiel
- Wären Kläger und Beklagter in einem Gericht eine soziale Gruppe? Die Subsumtion fällt schwer, weil sie zunächst nur aus zwei Personen bestehen und nicht unbedingt ein gemeinsames Ziel verfolgen. Erst auf den zweiten Blick verfolgen sie ein gemeinsames Ziel, nämlich die Herbeiführung einer Entscheidung. Der Prozess kann auch einen längeren Zeitraum dauern. Zwangsläufig haben die Parteien auch einen regelmäßigen (schriftsätzlichen und persönlichen) Kontakt. Zweifel bestehen, ob sie sich als zusammengehörig empfinden. Dieses Gefühl kommt allenfalls dann auf, wenn die Parteien sich beide gegen den unfähigen Richter zur Wehr setzen müssen.
- Fundstelle
- Soziologie
- Zuordnung
- Kontext
- Schule
- Schlagworte
- gruppe
- Gewichtung