Lade...
 

Gerichtsintegrierte Mediation (2. Schritt)

ID
Beispiel 14424
Bezeichnung
Gerichtsintegrierte Mediation (2. Schritt)
Beispiel
Der Richter bemerkt auch, dass sein aktivesZuhören Wirkung zeigt. Ihm ist bewusst, dass er Motive abgefragt und erarbeitet hat, die nicht nur das Verfahren (also die Vorgehensweise) betreffen sondern durchaus auch die zu findende Lösung. Er hat also schon Elemente der 3.Phase eingeführt, die er den Parteien wie folgt vor Augen halten kann: "Sie haben mir schon einige Motive genannt, die darauf hinweisen, was sie unter dem Frieden als den zu erzielenden Nutzen verstehen. Wir werden darauf gleich zurückkommen, müssen uns aber vorher verständigen wie das möglich ist". Jetzt bietet sich eine Gelegenheit, die 1.Phase zu vollenden. Neben der auf eine Mediation hindeutende Zielvereinbarung müssen die Rahmenbedingungen geklärt werden, damit sich die Elemente der Mediation verwirklichen lassen. Der Richter spricht also zunächst die unterschiedlichen Rollen an: "Wenn wir auf den Weg der Lösungssuche weiterbetreiben, ist es von Vorteil, wenn Sie mich nicht als Richter sondern als .... (Schlichter, Mediator o. ä.) ansehen können. Der Richter erläutert die Notwendigkeit und hinterfragt, ob und inwieweit die Parteien mit diesem Rollenwechsel zurechtkommen können. Möglichkeiten und Grenzen werden abgestimmt ebenso wie die Grundsätze der weiteren Verhandlung, die sich natürlich an den Grundsätzen der Mediation orientiert. Der Richter spricht also die Notwendigkeit und Grenzen der Freiwilligkeit an ebenso wie die Offenheit und die Möglichkeit, die Vertraulichkeit zu wahren, obwohl er, falls die Bemühungen scheitern, zu einer Entscheidung verpflichtet ist.
Fundstelle
GerichtsintegrierteMediation
Zuordnung
Fall
Schule
integrierte Mediation
Schlagworte
integriert    gericht   
Gewichtung
(0)