Drohung
- ID
- 14105
- Bezeichnung
- Drohung
- Beschreibung
- Eine Drohung ist die Ankündigung einer unangenehmen Maßnahme gegen eine andere Person. Die Drohung ist strafrechtlich von der Bedrohung, der Nötigung und der Erpressung abzugrenzen. Psychologisch gesehen stellt sie eine Hierarchie her und legt Abhängigkeiten offen. Ihr Ziel ist Angst und Befürchtungen auszulösen, um den Anderen zu einem bestimmten Verhalten zu manipulieren. Drohungen spielen auch in der Mediation eine wichtige Rolle. Sie ist von der Ankündigung von Konsequenzen zu unterscheiden.
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- Verfahrenstyp