Kindschaftsrecht
- ID
- 14063
- Bezeichnung
- Kindschaftsrecht
- Beschreibung
- Unter dem Begriff Kindschaftsrecht werden die Regelungen zusammengefasst, die das Kind und die Beziehungen zu seiner Familie betreffen. Hierzu gehören: das Abstammungsrecht, das Sorge- und Umgangsrecht, das Namensrecht, das Adoptionsrecht, das Kindesunterhaltsrecht und das damit zusammenhängende Recht des gerichtlichen Verfahrens. Das Kindschaftsrecht geht über die Kindschaftssachen hinaus. Letztere betreffen lediglich die an dem Familiengericht zugewiesenen Verfahren.
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- Verfahrenstyp