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elterliche Sorge

ID
13137
Bezeichnung
elterliche Sorge
Beschreibung
Im Volksmund ist vom Sorgerecht die Rede. Die rechtlich korrekte Bezeichnung heisst: elterliche Sorge, weil es sich um ein Recht der Eltern und der Kinder handelt, das Rechte und Pflichten auslöst. Die Sorge umfasst die Personen- und die Vermögenssorge.
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