elterliche Sorge
- ID
- 13137
- Bezeichnung
- elterliche Sorge
- Beschreibung
- Im Volksmund ist vom Sorgerecht die Rede. Die rechtlich korrekte Bezeichnung heisst: elterliche Sorge, weil es sich um ein Recht der Eltern und der Kinder handelt, das Rechte und Pflichten auslöst. Die Sorge umfasst die Personen- und die Vermögenssorge.
- Premium
- Verfahrenstyp