Sittenwidrigkeit
- ID
- 12741
- Bezeichnung
- Sittenwidrigkeit
- Beschreibung
- §138 BGB besagt: Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig. Demzufolge ist ein Mediationsvertrag (also eine Mediation), die ein sittenwidriges Ziel verfolgt, nichtig.
- Premium
- Verfahrenstyp