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Stellvertretermediation

ID
12563
Bezeichnung
Stellvertretermediation
Beschreibung
Gemeint ist eine Mediation, wenn nur eine Partei anwesend ist und die Gegenpartei an der Mediation nicht teilnimmt. Ein Mediator springt dann stellvertretend (wie in einem Rollenspiel) für die nicht anwesende Partei ein. Eine Bevollmächtigung liegt allerdings nicht vor. Ein interessanter Ansatz aber keine Mediation i.S.d. Mediationsgesetzes. Eine Abschlussvereinbarung mit dem Gegner kann nicht zustandekommen.
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