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Einverständnis erwirken bei Einzelgesprächen

ID
Aufgabe 12089
Bezeichnung
Einverständnis erwirken bei Einzelgesprächen
Beschreibung
Gem. §2 Abs. 3 Mediationsgesetz kann der Mediator im allseitigen Einverständnis getrennte Gespräche mit den Parteien führen. Die Vorschrift verpflichtet ihn also indirekt, das Einverständnis zu erwirken.
Verwendung
bedarfsabhängig
Relevanz
Pflicht
Zuordnung
integrierte Mediation
Mediation allgemein
Fundstelle
Einzelgespräch
Rechtsquelle
Schlagworte