Einverständnis erwirken bei Einzelgesprächen
- ID
- Aufgabe 12089
- Bezeichnung
- Einverständnis erwirken bei Einzelgesprächen
- Beschreibung
- Gem. §2 Abs. 3 Mediationsgesetz kann der Mediator im allseitigen Einverständnis getrennte Gespräche mit den Parteien führen. Die Vorschrift verpflichtet ihn also indirekt, das Einverständnis zu erwirken.
- Verwendung
- bedarfsabhängig
- Relevanz
- Pflicht
- Zuordnung
- integrierte Mediation
Mediation allgemein - Fundstelle
- Einzelgespräch
- Rechtsquelle
- Schlagworte