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Zustimmung einholen bei Beteiligung Dritter

ID
Aufgabe 12087
Bezeichnung
Zustimmung einholen bei Beteiligung Dritter
Beschreibung
Gem. §2 Abs. 4 Mediationsgesetz dürfen Dritte nur mit Zustimmung der Parteien teilnehmen, Die Vorschrift verpflichtet den Mediator indirekt, die Zustimmung gegebenenfalls einzuholen.
Verwendung
bedarfsabhängig
Relevanz
Pflicht
Zuordnung
integrierte Mediation
Mediation allgemein
Fundstelle
Beistände
Rechtsquelle
Schlagworte