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Kann ich auch eine Mediation durchführen wenn es bereits ein Gerichtsverfahren gibt?

ID
12064
Frage
Kann ich auch eine Mediation durchführen wenn es bereits ein Gerichtsverfahren gibt?
Hintergrund
Die Frage nach einer Mediation kommt erst auf, nachdem das Gerichtsverfahren bereits anhängig gemacht wurde.
Antwort
Eine Mediation ist immer möglich, so wie es auch stets möglich ist, dass die Parteien sich einigen. Der Richter hat sogar darauf hinzuwirken. Die Frage ist also nicht ob die Mediation möglich ist, sondern ob sie sinnvoll ist. Das ist in der Regel zu bejahen, weil die Themenstellung der Mediation weit über die Rechtsfragen hinausgehen kann. Zu fragen ist auch eine Vergleichsverhandlung als niedrigere Schwelle zur Herbeiführung einer Einigung ausreicht.
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