In einer Umgangsstreitigkeit legen die Eltern fest, dass nur eine Lösung für Sie akzeptabel ist, bei der das Kind ungehinderten Kontakt zu beiden Eltern hat. Die Eltern haben allerdings keine Idee wie das anlässlich des Streitpotenzials zwischen ihnen möglich sei. In einem anderen Fall legen die Parteien fest, dass nur das Problem, nicht der Konflikt gelöst werden soll. Sie haben kein Interesse daran, ihre Beziehung fortzusetzen.