Austauschtheorie
- ID
- Beispiel 11885
- Bezeichnung
- Austauschtheorie
- Beispiel
- Beispiel ist der Tauschvertrag: A tauscht einen Hund (Wert 500,00 €) gegen eine Kletterausrüstung (Wert auch 500,00 €) mit B. Der Hund stirbt durch ein Verschulden des AIn diesem Fall kann B dem A seine Kletterausrüstung übereignen und 500,00 € verlangen.
- Fundstelle
- Rechtskunde-BGB
- Zuordnung
- Schule
- Schlagworte
- Gewichtung