A unternimmt mit seiner Freundin B einen Ausflug mit dem AutoDer Ausflug verläuft nicht wirklich harmonisch, man verkracht sich unterwegsIn diesem Fall darf A die B nicht mitten im freien Gelände aus dem Auto werfen; er ist (als Schutzpflicht) verpflichtet, die B zum nächsten Ort, von wo aus sie entweder mit einem Taxi oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurückfahren kann, zu bringen.