Scheinerklärung
- ID
- Beispiel 11858
- Bezeichnung
- Scheinerklärung
- Beispiel
Schulbeispiel ist der Grundstückskaufvertrag, bei dem Notarkosten und Grunderwerbsteuer gespart werden sollen. Man will ein Grundstück zum Preis von 200.000,00 € verkaufen; um die genannten Kosten zu sparen, beurkundet man einen Kaufpreis in Höhe von 100.000,00 €In diesem Fall ist der beurkundete Kaufpreis und damit der gesamte Vertrag (der Preis ist ein wesentlicher Teil des Vertrages) nichtig, da beide Parteien eigentlich einen Kaufpreis in Höhe von 200.000,00 € wollen (Scheinerklärung gemäß § 117 ABS1 BGB)Dahinter steckt ein Kaufvertrag mit einem Kaufpreis in Höhe von 200.000,00 €. Dieser wurde jedoch nicht in der vorgeschriebenen Form (§ 311 b Abs1 BGB) geschlossen und ist daher gem. §§ 117 Abs2, 125 BGB nichtig. Das Grundstück wurde nicht verkauft.
- Fundstelle
- Rechtskunde-BGB
- Zuordnung
- Schule
- Schlagworte
- Gewichtung