Kündigt beispielsweise ein Vermieter den Vertrag, um eine Mieterhöhung durchzusetzen, ohne die Kündigung wirklich zu wollen, kommt es darauf an, ob der Mieter weiß, was der Vermieter wirklich willWeiß der Mieter nicht von den Gedanken des Vermieters, ist der Vertrag gekündigt, kennt er seinen Vermieter und weiß, dass es ihm lediglich um die Mieterhöhung geht, ist die Kündigung nichtig und der Vertrag bleibt bestehen.