Schenken beispielsweise die Eltern dem Minderjährigen ein Grundstück, so ist dies zunächst rechtlich vorteilhaftAndererseits sind mit dem Eigentum (öffentliche) Lasten (Grundsteuer, Anliegerbeiträge etc.) verbundenDiese sind jedoch aus dem Grundstück zu befriedigen, so dass hier allgemein davon ausgegangen wird, dass eine Grundstücksschenkung lediglich rechtlich vorteilhaft ist.