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ID
Leitsatz 11832
Bezeichnung
Leitsatz
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen vom Verwender gestellt werden. Dies ist nach der Rechtsprechung nicht der Fall, wenn die Bedingungen ernsthaft zur Disposition und Diskussion gestellt werden.
Fundstelle
Alt-Rechtskunde-AGBs
Schule
Kategorie
Recht
Schlagworte