- ID
- Leitsatz 11832
- Bezeichnung
- Leitsatz
- Die allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen vom Verwender gestellt werden. Dies ist nach der Rechtsprechung nicht der Fall, wenn die Bedingungen ernsthaft zur Disposition und Diskussion gestellt werden.
- Fundstelle
- Alt-Rechtskunde-AGBs
- Schule
- Kategorie
- Recht
- Schlagworte