Der Mediator erarbeitet mit den Parteien eine Lösung in einer familienrechtlichen Vermögensteilung. Die Parteien denken, eine Halöbteilung 50:50 wäre angemessen. Nachdem sie diese Lösung herausgefunden haben, kann der Mediator darauf hinweisen, dass eine gesetzliche Herleitung wohl anders ausfällt, weil die Erbschaft ins Anfangsvermögen fällt. Er mag die Parteien dann farten, wie damit umzugehen ist.