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Offenbarung des Motivs in einem Sorgerechtsstreit

ID
Beispiel 11799
Bezeichnung
Offenbarung des Motivs in einem Sorgerechtsstreit
Beispiel

Würde der Vater in dem Streit um das Sorgerecht und den Verbleib des Kindes offenlegen, dass es ihm eigentlich nur darum geht, sich von Unterhaltspflichten gegenüber der Mutter zu entbinden, würde er den Sorgerechtsstreit in dem Moment verlieren, wenn er sein wahres Motiv offenbart. Andererseits lassen sich gegebenenfalls aber Lösungen finden, die den Interessen von Mutter-Kind und Vater durchaus entgegenkommen. Der Vater wird sein Interesse nur dann offenbaren, wenn er darauf vertraut, dass es trotzdem zu interessengerechten Lösungen kommt.

Fundstelle
Motive
Zuordnung
Schule
Schlagworte
sorge    unterhalt    kind   
Gewichtung
(0)