Angenommen, die telefonische Shuttle-Mediation wird nicht als Mediation i.S.d. Mediationsgesetzes bewertet. Dann ist die Frage, was es ist. Das Mediationsgesetz ist jedenfalls nicht anwendbar. Der Dienstleister darf sein Vorgehen auch nicht als Mediation bezeichnen. Die Regeln des Mediationsgesetzes kommen auf die Dienstleistung nicht zur Anwendung. Auch bedarf es keiner Ausbildung, um diese Dienstleistung anzubieten.