Der Ermittlungsrichter ist eine Spezialität im deutschen Strafverfahren. Sie würden es mit Untersuchungsrichter übersetzen, was ganz anders konnotiert ist. Um den Sinngehalt zu übertragen, muss der Übersetzer die juristischen Besonderheiten in beiden Sprachräumen kennen. Er muss den Sinn begreifen und in einen Kontext bringen, der von der Partei gleichförmig verstanden wird.