Schnittstellen
- ID
- Beispiel 11558
- Bezeichnung
- Schnittstellen
- Beispiel
- Der Richter hat die Macht, die Anwesenheit der Parteien in einem Termin zu erzwingen, der Mediator nicht. Der Richter könnte die Mediationsbereitschaft der Parteien herstellen, weil er schon vor der Entscheidung für eine Mediation Zugriff auf die Parteien hat. Der Mediator nicht. Der Richter kann die Mediation am Laufen halten, indem er die Kooperation der Parteien einfordert eher er die gerichtliche Konfrontation anbietet. Der Mediator analysiert den Konflikt und bewirkt eine Konflikteinsicht. Usw.
- Fundstelle
- AltenkirchenerModell
- Zuordnung
- Schule
- Schlagworte
- Gewichtung