- ID
- Leitsatz 11474
- Bezeichnung
- Leitsatz
- Eine Vereinbarung muss so konkret formuliert sein, dass ein unbeteilgter Dritter genau weiß, was gemeint ist und wie sie zu vollziehen ist, ohne dass er dafür jemanden (die Parteien) befragen oder recherchieren muss.
- Fundstelle
- Vollstreckung
- Schule
- Mediation allgemein
- Kategorie
- Recht
- Schlagworte