Mediator lässt sich keine Vollmacht der Partei vorlegen
- ID
- 11343
- Bezeichnung
- Mediator lässt sich keine Vollmacht der Partei vorlegen
- Kategorie
- Gewichtung
- Fehlertypologie
- Der Mediator muss zu Beginn einer jeden Mediation die Anwesenheit und die Parteistellung überprüfen. Auch muss er prüfen, ob sich die Medianden bevollmächtigen lassen können und gegebenenfalls ob eine wirksame Bevollmächtigung vorliegt. Die Vorlage einer Vollmacht ist nur dann erforderlich, wenn Zweifel bestehen und die Gegenseite einen Nachweis verlangt.
- Fehlerbehebung
- Gegebenenfalls nachträglich die Bevollmächtigung hinterfragen und belegen lassen
- Fehlervermeidung
- Bevollmächtigung hinterfragen. Bei Zweifeln sollte ein Nachweis (Vorlage einer Vollmacht) geführt werden.
- Premium
- Erstellt
- Sonntag Juni 20, 2021 23:31:42 CEST
von Arthur Trossen