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Mediator lässt sich keine Vollmacht der Partei vorlegen

ID
11343
Bezeichnung
Mediator lässt sich keine Vollmacht der Partei vorlegen
Kategorie
Methodik
Fehlertypologie
Der Mediator muss zu Beginn einer jeden Mediation die Anwesenheit und die Parteistellung überprüfen. Auch muss er prüfen, ob sich die Medianden bevollmächtigen lassen können und gegebenenfalls ob eine wirksame Bevollmächtigung vorliegt. Die Vorlage einer Vollmacht ist nur dann erforderlich, wenn Zweifel bestehen und die Gegenseite einen Nachweis verlangt.
Fehlerbehebung
Gegebenenfalls nachträglich die Bevollmächtigung hinterfragen und belegen lassen
Fehlervermeidung
Bevollmächtigung hinterfragen. Bei Zweifeln sollte ein Nachweis (Vorlage einer Vollmacht) geführt werden.
Gewichtung
Rechtsquelle
Fundstelle
Vertretung
Schlagworte
vertretung    vollmacht    bevollmächtigung   
Erstellt
Sonntag Juni 20, 2021 23:31:42 CEST
von Arthur Trossen