Widerspruch
Mit dem Widerspruch wird zunächst eine gegenteilige oder ablehnende Meinung gekennzeichnet. Es ist ein rechtstechnischer Begriff, wenn Widerspruch gegen eine Entscheidung eingelegt wird. Dann wird der Widerspruch zum Auslöser eines Widerspruchsverfahrens. In der Dialektik bezeichnet der Widerspruch den Hinweis auf den Antagonismus, in dem sich polar gegenüberstehende Gegensätze wiederfinden.
Der Widerspruch drückt sich in einem Gegensatz aus. Der sich daraus ergebende Unterschied ist das Gegenteil von der Gemeinsamkeit.1
Er legt ein Entweder-Oder nahe und zwingt in eine Entscheidung, wenn er sie nicht verhindert.2
Der Konflikt als Widerspruch
Zur Darstelung der Konflikteigenschaften wurde die Analogie zu einem Stromkreis gebildet. Auch hier gibt es zwei gegensätzliche Pole. Ohne sie gäbe es keine Spannung. Ohne Spannung gäbe es keine Bewegung. Das ganze Leben ist ein Widerspruch3 . Markant ist, dass der Widerspruch meist keine eindeutig gute oder schlechte Seiten aufweist.
Die Mediation als Widerspruch
Auch die Mediation fühlt sich wie ein Widerspruch an, wenn die Lösung in der Mediation dadurch herbeigeführt wird, dass man gerade nicht an die Lösung denkt. Dieser scheinbare Widerspruch löst sich allerdings auf, wenn der Weg zur Lösung genauer betrachtet wird. Dann kann die Mediation als ein Verfahren zur Überwindung von Widersprüchen verstanden werden.
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Alias: Gegensatz
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