Verfahrensberatung
Die Notwendigkeit zur Verfahrensberatung wurde bereits in den Beiträgen zum Clearing und der Verfahrenssystematik herausgestellt. Es wurde auch betont, dass die Verfahrensberatung, also die Hilfe bei der Entscheidung für das passende Verfahren (Vorgehen) bei der Konfliktbeilegung auch dann noch erforderlich ist, wenn sich die Partei bereits für einen Weg der Konfliktbeilegung entschieden hat. Die Verfahrensberatung unterscheidet zwei Anwendungsfälle:
- Entscheidung bei der Wahl des Verfahrens
- Entscheidung bei der Durchführung des Verfahrens
Beratung bei der Wahl des Verfahrens
Damit die Partei den für ihre Konfliktbeilegung am besten geeigneten Dienstleister wählen kann, muss sie zumindest eine grobe Vorstellkung davon haben, welches Verfahren für die Konfliktbeilegung am besten geeignet ist. Intuitiv wird sie zum Anwalt gehen, wenn sie den Gegner verantwortlich macht. Sie wird zum Therapeuten gehen, wenn sie den Grund bei sich vermutet. Sowohl der Therapeut wie der Anwalt werden ihre Wahl bestätigen. Die professionelle Korrektheit erwartet aber von beiden Dienstleistern, dass sie ihre Zuständigkeit prüfen. Es ist noch professioneller, wqenn sie diese zu anderen Dienstleistungen abgrenzen kann. Das Clearing ist dafür eine sinnvolle Vorgehensweise.
Beratung bei der der Durchführung des Verfahrens
Die Verfahren erwarten eine mehr oder weniger aktive Mitarbeit der Parteien. Damit sie sich korrekt im Verfahren bewegen, müssen sie wissen, wie das Verfahren abläuft.
Bedeutung für die Mediation
Der Mediator hat die Aufgabe, mit den Parteien eine Mediation durchzuführen. Die Parteien sollen die Lösung selbst finden. Der Mediator hat keine Direktionsbefugnis. Er muss die Parteien also so beraten, dass sie die korrekten Verfahrensentscheidungen treffen können.1
Was tun wenn ...
- Clearing wird unterlassen
- Es wird keine Konfliktanalyse durchgeführt
- Weitere Empfehlungen im Fehlerverzeichnis oder im Ratgeber
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Siehe auch: Clearing
Prüfvermerk: -