Merkblatt Beistand
Der Beistand hat in der Mediation eine ganz besondere Rolle. Er kann ein in der Mediation präsenter oder auch außerhalb stehender Berater sein. Wichtig ist, dass er die Partei Nicht vertritt, sondern nur berät. Spätestens in der WATNA/BATNA-Instanz ist die Beratung einzufordern. Gegebenenfalls aber auch, wenn die gefundene Lösung in einen gültigen und umsetzbaren Vertrag zu überführen ist.
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Beistände
Sie haben einen Beistand gewählt, der Sie in der Mediation begleiten soll. Damit die Mediation nach den Regeln der Kunst durchgeführt werden kann, ist folgendes zu beachten:
- Der Beistand ist KEIN Vertreter. Die Partei spricht für sich selbet.
- Der Beistand hilft, dass die Partei sioch äußern kann. Das kann eine psychische oder beratende Unterstützung sein.
- Der Beistand und der Mediator achten auf die Verhandlungsbalance. Somit hilft der Beistand, dass auf gleicher Augenhöhe verhandelt wird.
- Der Beistand gibt Rat und mischt sich nicht ein. Besonders in der WATNA/BATNA-Instanz muss er sich zurücknehmen. Er kann die Partei darauf hinweisen, dass mit seiner Fachkompetenz (etwa als Anwalt) ein anders Verfahren zu einem anderen Ergebnis führt. Es wäre nicht korrekt, wenn er deshalb zum Abbruch der Mediation rät. Richtig ist es wenn er auf die Alternative hinweist, sodass sie in die weiteren Verhandlungen einfließen kann.
- Der Beistand kann jederzeit eine Unterbrechung einfordern, um sich mit der Partei individuell besprechen zu können
- Der Beistand (der Mediator) muss die Rolle des Beistandes für alle erkennbar klären.
- Der Mediator muss darauf achten, dass sich der Beistand der Verschwiegenheit unterwirft und in einem nachfolgenden Gerichtsverfahren etwa nicht als Zeuge benannt werden kann.
Gegebenenfalls ist es sinnvoll, diese Formulierung in der Mediationsdurchführungsvereinbarung aufzunehmen.
Siehe auch: Anwaltsmediator, Mediationsdurchführungsvereinbarung