Merkblatt Anwaltsmediator
Der Anwalt begeht eine Gratwanderung, wenn er eine Mediation durchführt (siehe Anwaltsmediator. Es sind klare Grenzen einzuhalten, damit er nicht in die Gefahr einer Haftung kommt. Exakte Informationen über seine Rolle und sein Vorgehen helfen zu vermeiden, dass die Parteien einen falschen Eindruck bekommen und dass die Mediation versehentlich als eine Vergleichsverhandlung oder eine Schlichtung statt einer Mediation durchgeführt wird.
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Anwalt als Mediator
Sie haben einen Anwalt als Mediator gewählt und sich für die Durchführung einer Mediation entschieden. Damit die Mediation nach den Regeln der Kunst durchgeführt werden kann, ist folgendes zu beachten:
- Ich werde als Mediator, NICHT als Anwalt tätig
- Eine Rechtsberatung ist nur in folgenden Fällen möglich:
- Beratung über das Verfahren und Verfahrensalternativen
- Beratung über rechtliche Alternativen, NACHDEM eine interessengerechte Lösung gefunden wurde.
- Beratung bei der Formulierung der Abschlussvereinbarung
- In keinem Fall kann ich eine parteiliche Beratung durchführen. Ich weise deshalb gem. §2 Abs. 6 Mediationsgesetz darauf hin, dass Sie gerne und jederzeit einen externen Berater (einen anderen Anwalt) hinzuziehen können.
Gegebenenfalls ist es sinnvoll, diese Formulierung in der Mediationsdurchführungsvereinbarung aufzunehmen.
Siehe auch: Anwaltsmediator, Mediationsdurchführungsvereinbarung