Lade...
 

Die Subsumtion

Wissensmanagement » Sie befinden sich auf einer Seite des Archivs.
Hier geht es um die Subsumtion. Die Ausführungen stehen mit folgenden Beiträgen im Zusammenhang;

Das ist ein Werkzeug Werkzeugsystematik Zusammenstellung Subsumtion Utilisation Abgrenzung Lösungswege

Der Nutzen wird in einem Gerichtsverfahren nicht thematisiert. Bei einem Gerichtsverfahren geht es um die Rechtsfindung, also um die Bewältigung einer Aufgabe. Die Lösung wird aus dem Gesetz abgeleitet. Sie entspricht der Rechtsfolge einer Vorschrift. Die Vorschrift normiert (verallgemeinert) einen Sachverhalt, der dem realen Lebenssachverhalt mehr oder weniger entsprechen soll. Wenn der Anspruchssteller den Gegner zu einer Handlung oder Unterlassung zwingen will, muss er ein Gesetz finden, das seinen Anspruch als Rechtsfolge formuliert.

Subsumtion


Subsumtion

Anpassung


Subsumtion-2

Um das zum Lebenssachverhalt passende Gesetz zu finden, benutzte Jurist die Subsumtion. Die Subsumtion ist eine Technik, die es erlaubt, den gelebten Sachverhalt mit einem normierten Sachverhalt zu vergleichen, aus dem sich eine Rechtsfolge ergibt.

Nicht immer entspricht die gesetzliche Rechtsfolge dem gewünschten Ergebnis. Um die Forderung dennoch durchsetzen zu können, muss ein Jurist entweder den Sachverhalt oder die Rechtsauslegung so auslegen, dass sie unter die Norm passt. Wo das nicht möglich ist, wird der Sachverhalt angepasst, bis er mit dem gesetz übereinstimmt, aus dem sich die Rechtsfolge ergibt, die das gewünschte Ergebnis herstellen kann.

Bitte beachten Sie, dass die Veränderung des Sachverhalts einen Missbrauch der Subsumtion darstellt. Allerdings ist die Grenze zwischen Auslegung und Veränderung fließend. Aus der Sicht der gegnerischen Partei wird die Anpassung des Sachverhaltes als eine Verdrehung der Tatsachen erkannt. Die Kommunikation wird belastet. Um sich zu schützen, wird der Gegner die gleiche Strategie anwenden. Jetzt kommt es zur Eskalation. Der Fokus ist auf das kontroverse Ergebnis gerichtet, das durch die unterschiedlichen, im Widerspruch stehenden Rechtsfolgen abgebildet wird. Ob das Ergebnis, selbst im Falle eines Obsiegens, den vorgestellten Nutzen erzielen kann, ist den Parteien überlassen und nicht Gegenstand der Untersuchung. Auch die mit dem Urteil bewirkte Veränderung ist nicht Gegenstand der Erörterung.

Bedeutung für die Mediation

XXX

Was tun wenn ...

Hinweise und Fußnoten

Bitte beachten Sie die Zitier - und Lizenzbestimmungen

Bearbeitungsstand: 2023-04-04 03:29 / Version 5.

Alias: Subsumption
Siehe auch: Lösungsweg
Prüfvermerk: -


Based on work by Arthur Trossen
Seite zuletzt geändert am Montag November 25, 2024 09:05:06 CET.

Durchschnittliche Lesedauer: 2 Minuten