Sachlage
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§2 Mediationsgesetz besagt, dass der Mediator im Falle einer Einigung darauf hinwirkt, dass die Parteien die Vereinbarung in Kenntnis der Sachlage treffen und ihren Inhalt verstehen. Was muss vermittelt werden, damit die Parteien die Sachlage verstehen, wenn der Gegenstand der Verhandlung ein Konflikt ist?
Informationen zur Sachlage umfassen alle Tatsachen, die den Charakter einer bestimmten Lage bestimmen oder dazu beitragen, den augenblicklichen Stand der Dinge korrekt einschätzen zu können.1 Mithin bezeichnet die Sachlage alle objektiven Fakten oder Umstände, die in einer bestimmten Situation vorliegen. Sie beschreibt die Gesamtheit der relevanten Gegebenheiten, die zu einem bestimmten Zeitpunkt oder in einem bestimmten Zusammenhang existieren. Eine Sachlage kann somit als der „Ist-Zustand“ eines Sachverhalts verstanden werden, der analysiert oder bewertet werden soll. In Verhandlungen ist es entscheidend, die Sachlage klar zu verstehen, um auf dieser Basis Lösungen oder Kompromisse zu finden. Eine präzise Analyse der Sachlage ermöglicht es den Parteien, fundierte Entscheidungen zu treffen.
Wenn der Gegenstand der Verhandlung ein Konflikt ist, dann würde die Sachlage die konkreten Details und Hintergründe dieses Konflikts beschreiben. Das ist bei einem Sachkonflikt, also einem zu lösenden Problem, noch immer eingängig. Was aber muss geklärt werden bei deinem Beziehungskonflikt oder einem systemischen Konflikt? Wo fängt dort die Sachlage an und wo hört sie auf? Die zu klärenden Konfliktumstände sind üblicherweise die Kenntnis über die beteiligten Parteien, die Kenntnis der Anlässe und Ursachen des Konflikts und die Kenntnis des Konfliktverlaufs, die jeweils eingenommenen Positionen und Standpunkte, sowie die Konsequenzen, die der Konflikt nach sich ziehen kann. Die Mediation stellt andere Anforderungen. Hier umfasst die zu klärende Sachlage tatsächlich auch alle Tatsachen, die den Charakter einer bestimmten Lage bestimmen aber unter dem Aspekt dass es kein Problem mehr gibt oder dass das Problem überwunden ist.
Alias:
Siehe auch: Verfahrensverzeichnis
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