Parteiidentifikation
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Die Frage nach Rollen, Parteien und Beteiligten spielt eine zentrale Rolle, die sich auf andere Beiträge auswirkt.
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Woher weiß der Mediator, dass die Person die ihm gegenüber sitzt doch tatsächlich die Partei ist für die sie sich ausgibt?
Man könnte darüber nachdenken, ob sich der Mediator einen Ausweis vorlegen lässt, um die Parteien zu identifizieren. Allerdings ist der Mediator kein Entscheidungsträger und keine Amts Person. Er kann grundsätzlich darauf vertrauen dass die Person eine Streitpartei ist. Erwarte spätestens an deren Verhalten merken. Welche Konsequenzen sich aus einem Identitätsschwindel in der Mediation ergeben, zeigt das folgende Beispiel:
Natürlich muss der Mediator aufmerksam sein und daraufhin weisenden Zweifel aufkommen. Eine andere Frage ist die Handlungsfähigkeit der Partei. Der Mediator muss hinterfragen ob die Partei gegebenenfalls Vertretung befugt ist. Dazu das folgende Beispiel:
Dieser Fall ist tragisch und kann seinem Haftungsfall werden. Der Mediator sollte also in jedem fall den Umfang einer Bevollmächtigung prüfen. Wenn Fragen auftauchen, hat nicht er zu entscheiden, wie damit umzugehen ist, Die Entscheidung trifft die Gegenseite. Im voraugegangenen Beispiel könnte sie, nachdem der Mediator die Vertretungslücke aufghedeckt hat, sich damit einverstanden erklären und in der Erwartung, dass der Leiter der Rechtsabteilung den Vorstand überzeugen kann, trotzdem verhandeln. Auch die Frage, ob er sich eine Vollmachtsurkunde zeigen lassen soll, ist eine Entscheidung der Gegenseite.