Mediationsakten
Die Mediationsakten werden als ein Werkzeug erfasst. Die Werkzeuge helfen bei der Verwirklichung der Mediation.
Mediationsakten sind ein wichtiges Hilfsmittel für den Mediator oder die Mediatorin.
Zusammenstellung aller Werkzeuge
Auch wenn die Mediation grundsätzlich keine Protokollierung kennt, kommt auch der Mediator ohne Akten nicht aus. Er muss die personenbezogenen Daten speichern. Mitunter nimmt er Dokumente entgegen, die sicher zu verwahren sind. Kommt es zu einer Abschlussvereinbarung, sollte auch sie sich in den Akten wiederfinden lassen. Gegebenenfalls gehört auch eine Dokumentation über den Fall dort hinein. Der erforderliche Akteninhalt orientiert sich stets an den Erfordernissen des Verfahrens. Im Einzelnen:
- Personaldaten
- Protokolle: Nach §2 Abs. 6 Mediationsgesetz darf die Abschlussvereinbarung nur mit Zustimmung der Parteien dokumentiert werden. Was für die Abschlussvereinbarung gilt, betrifft natürlich auch alle anderen Protokollierungen. Das heißt konkret, dass Protokolle nur mit Einwilligung der Parteien geführt werden dürfen. Um ein offenes Gespräch zu ermöglichen, bei dem die Parteien nicht in der Angst leben müssen, etwas Falsches zu sagen, worauf sie später (etwa in einem Gerichtsverfahren) festgenagelt werden, sind Wortprotokolle sogar zu vermeiden. Unabhängig davon kann ein Bedarf (auch zum Schutz des Mediators) bestehen, wichtige Prozessentscheidungen festzuhalten. Entnehmen Sie die Einzelheiten bitte dem Beitrag Protokolle
- Datenmaterial
- Dokumentation: Im Entwurf der ZMediatAusbV war eine Dokumentationspflicht vorgesehen. In den aktuellen Fassungen1 lassen sich weder das Mediationsgesetz, noch die Ausbildungeverordnung auf die Frage der Dokumentationspflicht ein. Wenn darin eine Pflicht gesehen wird, ließe sie sich nur aus allgemeinen Überlegungen,. wie die der Qualitätssicherung herleiten. Eine Dokumentatiuon ist sinnvoll, auch zum Schutz des Mediators. Ob und wie zu dokumentieren ist, erläutert der Beitrag Dokumentation bzw. das Kapitel Strategie weiter unten.
- Vereinbarungen
Bitte beachten Sie die Zitier - und Lizenzbestimmungen
Siehe auch: Werkzeuge, Zusammenstellung, Technikenverzeichnis
Prüfvermerk: -