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Fact-Finding

Zu Deutsch: Tatsachenfindung im Sinne einer Tatsachenaufklärung.

Das Fact-Finding wird als ein ADR-Verfahren beschrieben. Es beschriebt also einen alternativen Streitbeilegungsmechanismus, bei dem ein neutraler Dritter Dokumente untersucht und Zeugen befragt, um so gut wie möglich zu evaluieren, auf welche konkreten und nachweisbaren Fakten der Sachverhalt zurückzuführen ist. Zweck der Untersucung soll sein, den Parteien und gegebenenfalls den Anwälten eine Hilfestellung zu geben, damit sie entscheiden können, welches die angemessene Vorgehensweise bei der Konfliktbeilegung sein kann.

Anders als im Schiedsgerichtsverfahren, werden hier keine rechtlichen Konsequenzen und Bewertungen aus der Evaluierung der Fakten gezogen. Sie bleibt den Parteien überlassen. Somit stellt das Fact-Finding lediglich ein Verständnis der den Parteien darüber her, wie ein neutraler Beobachter den Sachverhalt bewerten würde. Die Aufgabe des Fact-Finders ist es, die relative Glaubwürdigkeit der Zeugen und dokumentarischen Beweise abzuwägen, um zu dem Schluss zu gelangen, was passiert ist. Es ist dann bis zu der Partei oder Parteien zu entscheiden, was, wenn überhaupt, rechtliche Konsequenzen aus diesen Tatsachen entstehen.

Hinweise und Fußnoten

Alias: Tatsachenklärung, Sachverhaltsklärung, FactFinding
Bearbeitungshinweis: Textvollendung erforderlich.
Prüfvermerk: -


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Seite zuletzt geändert am Dienstag November 5, 2024 15:48:00 CET.

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