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Das Berufsnetzwerk des Mediators

Über die Notwendigkeit und Zusammensetzung eines beruflichen Netzwerkes und die Netzwerktätigkeit des Mediators


Die Mediation ist ein Verfahren zur Entscheidungsfindung. Insofern konkurriert sie nicht nur mit anderen Verfahren, sondern bedarf auch der Ergänzung. Auf den ersten Blick ist die Mediation allumfassend. Immerhin kann sie sich - anders als andere Verfahren - auf die gesamte Komplexität und alle Dimensionen des Streitkontinuums einlassen. Trotzdem hat die Mediation ihre Grenzen.

Verfahrensabgrenzung Streitkontinuum

Der Mediator als Netzwerker

Weil die Mediation ein konsensorientiertes Verfahren ist, muss der Mediator mit allen Beteiligten individuelle Absprachen treffen, die insgesamt gesehen das Verfahrensrecht ergeben. Schon inm dieser Rolle fungiert er als ein Netzwerker.

Fallbezogene Zusammenarbeit

Die Notwendigkeit die Konflikteinflüsse zu koordinieren ergibt sich auch aus dem Bedarf mit Außenstehenden in dem die Parteien umgebenden Helfersystem zu koordinieren. Damit erweitert sich der Fokus auf die Prozesse, die neben der Mediation verlaufen und mit ihr gegebenenfalls kollidieren können.

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Eigentlich sollten alle Dienstleistungen das gleiche Ziel verfolgen. In der Praxis gibt es jedoch gravierende Zielabweichungen, die aus einem unterschiedlichen Bearbeitungsfokus und Herangehensweisen resultieren. Die Mediation sollte bei einem Konglomerat an Dienstleistungen das koordinierende Verfahren sein.

Generelle Zusammenarbeit

Die Mediation ist interdisziplinär und interprofessionell. Es gibt also nicht nur professiopnelle sondern auch fachliche Berührungspunkte. Oft versuchen Mediatoren sie im Rahmen einer Co-Mediation auszugleichen. Wiki to Yes bietet eine Plattform an, die den Ausgleich verfahrensunabhängig und fachübergreifend ermöglicht. Auch die Bildung von Berufsnetzwerken wird unterstützt. Es kommt immer wieder darauf an, dass Dienstleistungen in einer Mediation ergänzend hinzuzuziehen sind. Manchmal sind Gutachter hinzuzuziehen oder beispielweise Therapeuten, wenn die Mediation eine Nachbetreuung erfordert.1

Wichtig ist, dass die hinzuzuziehenden, externen Dienbstleister wissen, was eine Mediation ist und sich in das Verfahren eindenken können. Hierfür bietet Wiki to Yes aktive Hilfestellungen. Bei den Startseiten werden die Professionen und Dienstleister beispielsweise auf die für sie wichtigen Informationen und Hilfestellungen im Wiki hingewiesen.2

Wichtig ist auch, dass sich die Dienstleister nicht als Konkurrenten im Helfesystem begreifen und sich veranlasst sehen, den jeweils anderen Dienstleister schlecht zu reden, um die eigene Kompetenz nach vorne zu stellen. Gerade bei hoch eskalierten Konflikten ist der Zusammenhalt und die Zielabstimmung im Helfersystem außerordentlich wichtig, um die Parteien auf einem kooperativen Kurs einzustmmen und zu halten. Das Altenkirchener Modell und die Cochemer Praxis liefern Erfahrungsbeispiele und Konzepte wie wichtig die Zusammenarbeit im Helfersystem bei hoch eskalierten Familienkonflikten sein kann. Das optimale zur Mediation und zum Helfersystem, passende Wettbewerbsverhalten ist eine sogenannte Coopetition. Das System muss Wege finden, den Wettbewerb hinter sich zu lassen. Die wechselseitige Informatiion darüber, was die Dienstleister überhaupt zu leisten in der Lage sind, ist ein erster Schritt in diese Richtung. Wiki to Yes stellt ein Dienstleistungsverzeichnis zur Verfügung, um eine professionelle Annäherung zu erleichtern.

Professionelle Unterstützung

Grenzen der Zusammenarbeit

Auch wenn es keine Verpflichtung gibt, mit anderen Dienstleistern zusammenzuarbeiten, so unterliegt die Zusammenarbeit jedoch rechtlichen Beschränkungen. Im Mittelpunkt steht der Persönlichkeitsschutz der Partei und die Vertraulichkeit. Nahezu alle Konflikthelferberufe unterliegen einer z.T. strafrechtsbewährten Verschwiegenheitspflicht. Sie ist in jedem Fall und unbedingt zu beachten. Eine Kontaktaufnahme im laufenden Verfahren ist also nur im Einvernehmen mit der Partei möglich. Der Mediator muss sich von der Verschwiegenheitspflicht entbinden lassen.

Verschwiegenheitspflicht

Bedeutung für die Mediation

Die Zusammenarbeit mit anderen Berufen und Dienstleistern zählt durchaus zu den Aufgaben des Mediators.3 Er sollte sich im Einzelfall trauen, sich mit den parallel arbeitenden Dienstleistern (z.B. Rechtsanwälte, Therapeuten, usw.) abzustimmen. Er sollte sich bei den Parteien also informieren, welche anderen Dienstleister beauftragt sind. Gegebenenfalls kann er Dienstleister vorschlagen. In jedem Fall muss er darauf achten, dass er insofern beauftragt und von der Verschwiegenheitspflicht befreit ist.

Was tun wenn ...

Hinweise und Fußnoten

Bitte beachten Sie die Zitier - und Lizenzbestimmungen

Bearbeitungsstand: 2021-11-05 10:02 / Version 14.

Alias: Netzwerktätigkeit
Siehe auch: Foren, Zusammenarbeit
Prüfvermerk: -

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1 Siehe das Verbot der Vorbefassung und Nachbefassung gem. §3 Mediationsgesetz
3 Die Aufgabe wird im Aufgabenverzeichnis erfasst als: Zusammenarbeit


Based on work by Arthur Trossen . Last edited by Bernard Sfez
Seite zuletzt geändert am Sonntag November 3, 2024 23:03:14 CET.

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