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Missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen

Eintrag
16446
Datum
2024-05-06
Schlagzeile
Missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen
Inhalt
Missbräuchliche Anerkennungen der Vaterschaft, mit denen Aufenthaltsrechte erschlichen werden, sollen künftig wirksamer verhindert werden. Hierfür haben das Bundesministerium des Innern und für Heimat und das Bundesministerium der Justiz jetzt einen gemeinsamen Gesetzesentwurf vorgelegt, der schon jetzt eingesehen werden kann und in Kürze mit Ländern und Verbänden beraten werden soll.
Autor
BMJ
Kategorie
Meldung
Kommentar
§87 des Entwurfs sieht vor, dass öffentliche Stellen mit Ausnahme von Schulen sowie Bildungs- und Erziehungseinrichtungen ihnen bekannt gewordene Umstände den in § 86 Satz 1 genannten Stellen auf Ersuchen mitzuteilen haben, soweit dies für die dort genannten Zwecke erforderlich ist. Sie haben auch unverzüglich die zuständige Ausländerbehörde zu unterrichten, wenn sie im Zusammenhang mit der Erfüllung ihrer Aufgaben Kenntnis erlangen von Tatsachen, die für die Prüfung, ob eine missbräuchliche Anerkennung der Vaterschaft im Sinne von § 85a Absatz 3 Satz 2 vorliegt, erheblich sind. Mediatoren sind keine öffentlichen Stellen. §95 des Aufenthaltsgesetzes sieht jedoch Straftatbestände vor. Hier könnte u.U. eine Beihilfe in Betracht kommen, wenn der Mediator die unerlaubte Anerkennung unterstützt.
Quellenhinweis
BMJ Webseite
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Schlagworte
aufenthaltsrecht    vaterschaftsanerkennung   
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Erstellt
Montag Mai 6, 2024 10:36:10 CEST