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Mediation als Rechtsdienstleistung

Eintrag
16431
Datum
2001-06-20
Schlagzeile
Mediation als Rechtsdienstleistung
Inhalt
Die Hilfe bei der außergerichtlichen Streitbeilegung durch Berücksichtigung rechtlicher Gesichtspunkte und Unterstützung bei der Abfassung der schriftlichen Mediationsvereinbarung ist als Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten i. S. v. § 1 Abs. 1 Satz 1 RberG anzusehen.
Autor
OLG Rostock
Kategorie
Rechtsprechung
Kommentar
Quellenhinweis
OLG Rostock, 20.6.2001, 2 U 58/00
Fundstelle
Aufrufen
Schlagworte
rechtsberatung    mediationsrecht    anwaltsrecht   
Relevanz
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Erstellt
Mittwoch Mai 1, 2024 08:24:25 CEST