Lade...
 

Keine Sozietät zwischen Anwalt und Mediator

Eintrag
16413
Datum
2017-05-22
Schlagzeile
Keine Sozietät zwischen Anwalt und Mediator
Inhalt
Eine Bürogemeinschaft zwischen Mediator und Anwalt ist nicht zulässig. Konkret hat sich der Kläger gegen eine missbilligende Belehrung der Anwaltskammer in einem Bescheid vom 31. Mai 2016 gewendet. In dem Bescheid vertrat der Vorstand der Rechtsanwaltskammer die Rechtsauffassung, dass die bestehende Bürogemeinschaft des Klägers mit dem nichtanwaltlichen Mediator und Berufsbetreuer C. B. gegen die Regelung des § 59a BRAO verstoße.
Autor
Anwaltsgerichtshof Celle
Kategorie
Rechtsprechung
Kommentar
Quellenhinweis
Anwaltsgerichtshof Celle, 22.5.2017, AGH 16/16
Fundstelle
Aufrufen
Schlagworte
berufsausübung    anwaltsmediator   
Relevanz
(0)
Erstellt
Mittwoch Mai 1, 2024 07:19:17 CEST