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Die Abschlussvereinbarung entspricht nicht den Motiven

ID
1465
Bezeichnung
Die Abschlussvereinbarung entspricht nicht den Motiven
Kategorie
Recht
Methodik
Gewichtung
haftungsrelevant
Fehlertypologie
Wurde die Mediation korrekt durchgeführt, hat der Mediator in der Phase drei alle Kriterien (Nutzenerwartungen) der Parteien registriert. Reicht die Abschlussvereinbarung nicht den vorgestellten Nutzen (weicht von den Kriterien ab), ist ein Fehler anzunehmen.
Fehlerbehebung
Abstimmung der Zielerreichung (Nutzenverwirklichung) mit den Parteien und gegebenenfalls in Phase drei zurückgehen.
Fehlervermeidung
Darauf achten, dass die Motive und Interessen als Lösungskriterien verstanden werden, sodass die Parteien die Abschlussvereinbarung darauf ausrichten können.
Premium
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Erstellt
Freitag April 28, 2017 20:22:56 CEST
von Trossen Arthur