Lade...
 

Sittenwidrigkeit

ID
12741
Bezeichnung
Sittenwidrigkeit
Beschreibung
§138 BGB besagt: Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig. Demzufolge ist ein Mediationsvertrag (also eine Mediation), die ein sittenwidriges Ziel verfolgt, nichtig.
Premium
Die weiteren Einträge sind dem Premiumzugang vorbehalten
Verfahrenstyp