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Leitsatz |
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Leitsatz 14285
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Rückmeldung und Frage
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Keine Rückmeldung ohne Frage. Die Rückmeldung ordnet und synchronisiert die Gedanken. Eine Frage ohne Rückmeldung birgt die Gefahr in sich, dass sie auf nicht abgestimmte Gedanken aufgesetzt wird.
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Methodik
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Leitsatz 14277
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Mediationsverständnis
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Die Mediation ist eine verstehensbasierte, prozesshafte Herangehensweise, die es den Parteien ermöglicht, selbst eine Lösung für ein Problem oder einen Konflikt zu finden, um sich darüber zu verständigen.
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Mediation
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Leitsatz 14256
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responsive environment
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Wer die Bedeutung und Notwendigkeit dieser Art von Störung nicht beachtet, kann auf die verrückte Idee kommen, ein „responsive environment“ zu konstruieren, das auf jeden Wunsch von uns schon reagiert und ihn automatisch erfüllt, noch bevor wir ihn wahrnehmen.
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Leitsatz 14250
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Deutungsoffenheit
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Um die Deutungsoffenheit zum Ausdruck zu bringen, besteht zwischen Signifikant und Signifikat eine sogenannte „Barre“, eine unüberwindbare Schranke des Verstehens: Wir kommen vom Signifikant aus nie ganz an das Signifikat heran. Das Gesagte (Signifikant) trifft nie genau das in seiner ganzen Bedeutung Gemeinte (Signifikat). Das Signifikat, die Bedeutung, „gleitet“ gewissermaßen immer unter einer „Signifikantenkette von „Gesagtem“.
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Wissenschaft
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Leitsatz 14229
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Fehlerbehandlung
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Nicht jeder Fehler stellt ein Problem dar in der Mediation. Erst wenn der Fehler als eine Pflichtverletzung eingestuft wird, kann es zur Haftung kommen. Die Fehleranalyse soll dazu beitragen, dass die Mediation so effizient wie möglich durchgeführt werden kann.
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Methodik
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Leitsatz 14225
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Fehlersuche
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Wenn es in der Mediation zu Schwierigkeiten kommt, sollte der Mediator stets zunächst prüfen, ob die Mediation korrekt durchgeführt wurde, bevor er den Fehler bei den Parteien sucht. Die Mediation ist darauf angelegt, Lösungshindernisse zu umgehen. Wenn sie also korrekt ausgeführt wird und es trotzdem zu Störungen kommt, deuten sie darauf hin, dass sich an der Störung der Konflikt bemerkbar macht.
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Konflikte
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Leitsatz 14224
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Verstehen und entscheiden
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Erst verstehen, dann entscheiden! Wer diesen Grundsatz befolgt, trifft stets die richtigen Entscheidungen!
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Methodik
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Leitsatz 14219
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Soziale und innere Konflikte
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Ein Mediator darf auch vor inneren Konflikten nicht die Augen verschließen, wenn sie sich als der auslösende oder treibende Konflikt herausstellen. Eine Therapie ist ihm jedoch versagt.
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Konflikte
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Leitsatz 14213
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Gedankengang
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Die Mediation beschreibt einen in Etappen unterteilten Gedankengang, über den das Denken der Parteien in eine das Problem überwindende konstruktive Lösung führt.
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Wissenschaft
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Leitsatz 14209
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Metainformation
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Jede Information hat eine Metainformation, die ihre Bedeutung offenlegt. Die Metainformation besagt, wie mit der Mediation umzugehen ist. Die verschiedenen Arten der Information werden Dimensionen zugeordnet und als Informationsdimensionen bezeichnet.
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Methodik
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Leitsatz 14162
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Verstehen in der Mediation
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Verstehen bedeutet in der Mediation das Aufdecken der Relation von Fakten und Absichten und das Begreifen der Zusammenhänge. Die Fakten erlauben den Zugang zur Realität, die Absichten zu den Bedürfnissen und Interessen. Das Verstehen stellt sich durch die Synchronisation der Gedanken und der Kommunikation mit jeder einzelnen Partei her, das auf einer anderen Ebene zusammengeführt wird.
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Methodik
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Leitsatz 14132
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Nutzen der Einigung
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Immer wenn die Mitwirkung des Gegners für die Verwirklichung, die Umsetzung und die Nachhaltigkeit der Lösung eine Rolle spielt, erweist sich die Einigung als ein Vorteil.
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Einführung
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Leitsatz 14082
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Bedeutung des Wesens der Mediation
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Der Charakter der Mediation verwirklicht sich in ihrem Wesen. Mithin kommt dem Wesen der Mediation in der systematischen Erfassung der unterschiedlichen Erscheinungsformen der Mediation eine zentrale Bedeutung zu. Alle zur systematischen Erfassung der Mediationen herausgebildeten Klassen müssen sich an ihrem Wesen orientieren, damit sie als eine Mediation gelten können.
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Mediation
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Leitsatz 14079
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Prinzipien in der Mediation
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Prinzipien haben keinen Selbstzweck. Sie sind gedacht, um die Eigenschaften der Mediation zu verwirklichen
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Mediation
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Leitsatz 14059
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Kinder in der Mediation
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Der Mediator muss genau prüfen ob und inwieweit die Kinder in den Konflikt der Eltern einbezogen sind oder nicht. Er sollte hierüber ein Einvernehmen mit den Eltern herstellen.
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Prozess
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Leitsatz 13932
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Ansprechpartner bei Nachbarstreitigkeiten
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Auseinandersetzungen mit Nachbarn haben meist einen zivilrechtlichen Hintergrund. Auseinandersetzungen wegen Nachbarn können auch einen öffentlich-rechtlichen oder gar einen polizei- oder strafrechtlichen Hintergrund haben. Im einen Fall ist der Nachbar bzw. der Haus- oder Wohnungseigentümer der Ansprechpartner, im anderen Fall ist Ansprechpartner oder Streitgegner meist eine Behörde.
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Recht
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Leitsatz 13991
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Verfahrensanpassung
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Das Verfahren muss zum Konsumenten passen, so wie der Wurm dem Fisch schmecken muss.
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Praxisanwendungen
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Leitsatz 13990
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Der Nutzen der Konfliktbeilegung
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Erst wenn der Nutzen der Konfliktbeilegung und der darauf abgestimmte Nutzen des Verfahrens geklärt sind, kann der Betroffene entscheiden, welche Hilfe er benötigt, um das Verfahren zu verwirklichen.
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Praxisanwendungen
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Leitsatz 13986
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Bedarf für Mediation
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Der Betroffene fragt nur solche Leistungen nach, die er benötigt und selbst nicht erbringen kann
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Praxisanwendungen
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Leitsatz 13985
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Bedarfsermittlung
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Voraussetzung und Bedarfsauslöser (für die Nachfrage nach Mediation oder einer anderen Konfliktdiernstleistung) ist stets ein Konflikt
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Praxisanwendungen
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Leitsatz 13972
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Fachausbildung
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Der Konflikt interessiert sich nicht für Fächer. Er kann fachübergreifend auftreten und endet nicht, weil er sonst den Bereich einer Wirtschafts- oder Familienmediation überschreitet.
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Konflikte
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Leitsatz 13941
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Fachmediationen
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Eine Fachmediation ist die Anwendung der Mediation für ein bestimmtes Anwendungsfeld. Die dahinführende Kompetenz und Ausbildung ist die über die Grundkompetenz hinausgehende Fachkompetenz.
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Ausbildung
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Leitsatz 13957
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Sicherheit in der Mediation
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Wenn niemand die Mediation verlässt, entsteht eine mit dem Gerichtsverfahren zu vergleichende Situation. Das Verfahren kann zu Ende geführt werden. Wie dort ist die Frage nach der Qualität des Ergebnisses eine andere.
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Mediation
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Leitsatz 13956
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Garant des Verfahrens
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Die Mediation selbst ist der Garant für ihr Gelingen. Wenn sie korrekt durchgeführt wird, bildet sie einen Gedankengang heraus, aus dem sich die Lösung ergibt. Der Mediator ist der Garant dafür, dass sich die Mediation verwirklicht.
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Mediation
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Leitsatz 13943
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Bearbeitungstiefe bei der Konfliktarbeit
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Je höher der Konflikt eskaliert ist, desto tiefer muss die Konfliktbearbeitung gehen.
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Konflikte
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Leitsatz 13842
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Vergrößerung des Lösungskuchens
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Je mehr Konfliktdimensionen anzusprechen sind und je komplexer sich der Fall gestaltet, umso größer ist die Chance, den Lösungskuchen zu vergrößern.
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Prozess
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Leitsatz 13841
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Der Lösungskuchen
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Der Lösungskuchen lässt sich fast immer vergrößern. Nur wenn das nicht der Fall ist, macht eine Mediation wenig Sinn.
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Prozess
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Leitsatz 13837
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Geeignetheit der Mediation
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Je geringer die Chancen sind, die die Parteien einer zielführenden Konfliktlösung beimessen, umso mehr engagieren sie sich bei der Suche nach einer anderen Lösung. Je mehr sie sich an der Suche beteiligen und sich auf die Mediation einlassen, umso größer sind die Chancen, dass die Mediation gelingt.
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Prozess
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Leitsatz 13840
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Der Lösungskuchen
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Ein Mediator (oder eine Mediatorin) gehen immer davon aus, dass sich der Lösungskuchen vergrößern lässt.
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Prozess
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Leitsatz 13823
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Der Mensch im Fokus der Mediation
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Der Mediator arbeitet mit dem Mensch und nicht am Menschen. Erst Recht bearbeitet er nicht den Menschen. D.h.: Auch wenn die Medianden im Fokus stehen, sind sie KEIN Bearbeitungsgegenstand. Der Mediator hilft ihnen, die Informationen zu erlangen, zu verarbeiten und zu übermitteln, damit sie die beste Lösung finden können.
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Mediation
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Leitsatz 3248
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Werkzeugverwendung
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Werkzeuge aus allen Disziplinen und Berufen können in der Mediation verwendet werden, wenn sie sich in die Mediation methodisch einfügen und dem Wesen der Mediation entsprechen.
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Methodik
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Leitsatz 13813
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Freiwilligkeit als Eigenschaft
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Die Freiwilligkeit ist ein unabdingbares Recht und ein wesentlicher Grundsatz, wenn nicht eine Eigenschaft der Mediation
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Mediation
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Leitsatz 13812
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Verfahrensentscheidungen
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Alle Entscheidungen - auch das Verfahren betreffend - werden im Konsens getroffen. Dieser Grundsatz lässt sich schon aus der Freiwilligkeit ableiten. Psychologisch ergibt er sich aus dem Verfahrensritual.
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Mediation
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Leitsatz 13811
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Rolle des Mediators
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Der Mediator ist die an den Verhandlungen beteiligte Person, die nicht selbst verhandelt!
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Prozess
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Leitsatz 13700
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Digitale Kompetenz
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Die digitale Kompetenz umfasst die Fähigkeit und die Fertigkeit sich für die passende Software (z.B. Konferenzsoftware) zu entscheiden, ihren Einsatz korrekt vorzubereiten, die Software umfassend zu bedienen und vor allem sie in das Verfahren (z.B. die Mediation) zu integrieren.
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Mediation
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Leitsatz 13692
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Konfliktanalyse
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Ohne den Konflikt (genau) zu identifizieren, ist eine Arbeit am Konflikt kaum möglich. Die Konfliktanalyse ist deshalb ein unverzichtbares Werkzeug des Mediators!
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Konflikte
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Leitsatz 13687
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Teilnahmeberechtigung
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Wer an einer Mediation teilnehmen darf, ergibt sich aus dem Mediationsvertrag bzw. der Mediationsdurchführungsvereinbarung. Die Parteien entscheiden stets gemeinsam über diese Frage. Einen durchsetzbaren Anspruch auf Teilnahme an einer Mediation kann es nur in dem Umfang geben, wie es einen Anspruch auf Durchführung einer Mediation gibt.
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Prozess
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Leitsatz 13520
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Navigationshilfe
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Die Mediationslandkarte hilft bei der Strukturierung der Mediation!
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Prozess
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Leitsatz 6280
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Herleitung und Konzept der Mediation
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Das Konzept der Mediation entspricht der jeweiligen Herleitung, die sich aus der Mediationstheorie (oder den Theorien im Hintergrund) ableiten lässt. Das Mediationskonzept muss dem Mediationsverständnis entsprechen, so wie seine Herleitung das Verständnis der Mediation präzisiert. Das Konzept beschreibt eine Herangehensweise, die das Wesen der Mediation nachvollziehbar und reproduzierbar verwirklicht.
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Mediation
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Leitsatz 3230
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Mediationsgegenstand
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Gegenstand der Mediation ist nicht der Streit, sondern die sich aus ihm ergebenden Einsichten und Erkenntnisse.
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Methodik
Mediation
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Leitsatz 3268
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Die Information
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Während die Mediation beschreibt, welche Informationen wie zu Erkenntnissen führen, beschreiben die Werkzeuge, wie die Informationen beizubringen und auszuwerten sind.
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Methodik
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Leitsatz 4856
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aktives Zuhören
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Keine Frage ohne Paraphrase!
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Methodik
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Leitsatz 11840
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Rechtsordnung
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Das Recht wird definiert als die verbindliche Ordnung der zwischenmenschlichen Beziehungen.
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Recht
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Leitsatz 11841
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Rechtsquellen
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Man unterscheidet geschriebenes oder gesetztes Recht und ungeschriebenes Recht.
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Recht
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Leitsatz 11842
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Subsumtion
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An dieser Stelle noch ein sehr eindringlicher Hinweis: Wenn bei einer Prüfung ein Tatbestandsmerkmal sonnenklar erfüllt ist, kann dies ohne Prüfung in epischer Breite festgestellt werden
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Recht
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Leitsatz 11843
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Gesetzesauslegung
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Dessen ungeachtet gilt immer wieder und zuallererst: Maßgeblich ist das Gesetz. Ein Blick in das Gesetz beseitigt manche Zweifel!
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Recht
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Leitsatz 11844
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Gesetzesauslegung
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Hinweis: Wegen des Grundsatzes nullum crimen nulla poena sine lege scripte (kein Verbrechen ohne geschriebenes Gesetz) gelten im Strafrecht viel strengere Anforderungen an die Auslegung! Erst recht ist eine Analogie völlig ausgeschlossen und verboten!
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Leitsatz 11891
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Gesetzeshierarchie
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Das BGB muss heute – wie alle anderen Vorschriften auch – am Maßstab höherrangigen Rechts, vor allem des Grundgesetzes gemessen werden.
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Leitsatz 11892
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Willenserklärungen
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Eine Willenserklärung ist eine private Willensäußerung, die auf die Erzielung einer Rechtsfolge gerichtet ist
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Leitsatz 11893
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Willenserklärungen
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Die Willenserklärung ist Kern des Rechtsgeschäfts.
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