Zunächst vom Fortbildungsinstitut. Lediglich die Fortbildung der ersten Periode (4 Jahreszeitraum) muss zusätzlich vom Ausbildungsinstitut bescheinigt werden. Verrückt und nicht nachvollziehbar, aber so lautet die Regel. Siehe https://wiki-to-yes.org/ZMediatAusbV-§3