Kunstregeln und Behandlungsregeln
IX ZR 34/17 wäre anders ausgefallen, hätte der BGH eine Vorstellung über Behandlungsregeln (oder Regeln der Kunst) in der Mediation gekannt. Wie dem auch sei. Es wäre wünschenswert, wenn die Welt der Mediation sich auf derartige Regeln festlegen kann. Die hier eingeführten Kunstregeln sind deshalb als ein Vorschlag zu verstehen, mit dem Sie sich auseinandersetzen können und über die ein Austausch sinnvoll ist.
Ein Arzt hat beispielsweise klare Regeln der Kunst, aus denen sich gegebenenfalls Behandlungsfehler herleiten lassen. Wenn ein Behandlungsfehler erkannt wird, kommt seine Haftung in Betracht. Behandlungsfehler werden oft aus wissenschaftlich erkannten Standards abgeleitet. Sie sind in eine Nomenklatur eingebunden, die für die Ärzte verbindlich ist. Standards gibt es auch in der Mediation. Außer denen, die im Mediationgesetz aufgegriffen wurden, sind sie jedoch nicht verbindlich. Sogar unter den Verbänden gibt es zwar abgestimmte Standards, sie sind aber nicht unbedingt einheitlich und identisch. Das ist ein politisches Thema. In rechtlicher Hinsicht wäre es wünschenswert, wenn es verbindliche Behandlungsregeln gibt, sodass auch die Rechtsprechung von vorgegebenen Regeln ausgehen kann. Das Urteil des BGH vom 21-9.2017,