Die Parteien sollen selbst eine Lösung finden und sich darauf vereinbaren. Die Verhandlung besteht also aus dem üblichen Prozess von Angebot und Annahme, der jede Vertragsverhandlung determiniert. Im Idealfall gelingt es den Parteien in der 4.Phase bei der Lösungssuche sich nach Aufforderung durch den Mediator ein Angebot zu unterbreiten. Wenn es ihnen gelingt, ist das der Beweis, dass sie die Interessen der Gegenseite erkennen und respektieren. Auch sonst kann der Mediator die Parteien (als Intervention) auffordern, sich ein Angebot zu unterbreiten, wenn Fragen zur Mediation aufkommen und Streit auslösen.